Kognitive Assistenzsysteme [report]

Marc Bovenschulte
2020
Kognitive Assistenzsysteme dienen der Unterstützung von Beschäftigten, indem sie diesen, abhängig von den auszuführenden Tätigkeiten und den individuellen Fähigkeiten, passgenaue Informationen zur Verfügung stellen, ihnen Hinweise auf korrekte Arbeitsabläufe geben und die Überprüfung der ausgeführten Arbeitsschritte ermöglichen. Sie sind Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitswelt und bieten Potenzial für die Steigerung von Produktivität, Qualität und Kosteneffizienz, das sich aus
more » ... dem engen Zusammenspiel von Mensch und technischem System ergibt. Vergleichsweise weit verbreitete Beispiele für kognitive Assistenzsysteme sind Lösungen zur sogenannten Werkerführung, die in der Montage oder der Kommissionierung eingesetzt werden und Beschäftigte bei der korrekten Ausführung ihrer Tätigkeiten unterstützen. Je spezifischer die Systeme dabei auf den einzelnen Beschäftigten und seine Fähigkeiten, Vorlieben etc. eingehen können, desto besser und angemessener ist ihre Unterstützungsleistung. Aufgrund des technischen Fortschritts werden kognitive Assistenzsysteme immer leistungsfähiger, sodass die Einsatzmöglichkeiten zunehmen: Sie beschränken sich nicht mehr nur auf das produzierende Gewerbe, sondern verbreiten sich auch im Dienstleistungssektor und der Medizin. Bei der umfassenden Ermittlung des Leistungsprofils von Beschäftigten während der Analyse ihres Unterstützungsbedarfs können die kognitiven Assistenzsysteme Fähigkeitslücken erkennen. Durch eine entsprechende Wissensvermittlung sowie Überprüfung des Lernerfolgs können sie zur Weiterbildung im Prozess der Arbeit beitragen. Aus der für die enge Unterstützung notwendigen Erfassung des Arbeitsverhaltens und der Leistungsparameter der Beschäftigten resultiert jedoch auch, dass die Systeme zur Leistungsüberwachung eingesetzt werden können. Mit Blick auf den gültigen Rechtsrahmen wird es daher von entscheidender Bedeutung für den Einsatz kognitiver Assistenzsysteme sein, wie dessen Umsetzung (Datenschutz) in der betrieblichen Praxis realisiert wird. Nur dann [...]
doi:10.5445/ir/1000133949 fatcat:7fy4gs2mm5et7g6fpmbkpa76om