Leonhard Bianchi: Die Tschechoslowakische Republik als bürgerlich-demokratischer Staat

Helmut Slapnicka
1971
Die Tschechoslowakische Republik als bürgerlich-demokratischer Staat. Ein Rückblick auf die Jahre 1918-1938. (Arbeiten zur Rechtsvergleichung, Schriftenreihe zur Rechtsvergleichung, Bd 44.) Alfred Metzner Verlag. Frankfurt am Main 1969. 61 S. Auf knappen 40 Seiten wird eine Verfassungs-und Rechtsgeschichte der Ersten Tschechoslowakischen Republik in marxistisch-leninistischer Sicht geboten. Daran schließen sich drei Kapitel über die Außen-und Außenhandelspolitik, die Gebietsverluste des Jahres
more » ... 938 und die Entwicklung zwischen Münchner Abkommen und Kriegsende. Die Tschechoslowakei wird als Staat dargestellt, dessen Verfassung die Vorherrschaft der Bourgeoisie festigte (S. 13, 18), der zwar "sozialisierende Versprechungen" machte (S. 14), aber in Wirklichkeit die Besitzenden, die kapitalistische Produktionsweise und die kapitalistische Ausbeutung schützte (S. 10, 20), in dem der Mechanismus der parlamentarischen Demokratie das wahre Wesen der Oberherrschaft der Klassen verschleierte (S. 18), dessen Rechtsordnung an die Bedürfnisse des Monopolkapitalismus angepaßt wurde (S. 37) und dessen Richter den Gesetzesvollzug im Einvernehmen mit den Interessen der regierenden Klassen verwirklichten (S. 22). Die Beibehaltung der österreichischen Rechtsordnung in den Ländern Böhmen und Mähren-Schlesien, der ungarischen Rechtsordnung in der Slowakei und der Karpatenukraine, über deren Vorzüge sich der damalige Gesetzgeber durchaus im klaren war, wird mit dem "legislativen Konservatismus des regierenden Bürgertums" begründet, das den veralteten und überlebten österreichischen und ungarischen Vorschriften den Vorzug vor Neuregelungen gab (S. 43).
doi:10.25627/19712032646 fatcat:xa6w3i3jhval3i5bilo4wohxbu