Das "Schultzsche Geheimnis" und die "Kunst alte Gemählde zu repariren": Ein wiederentdecktes Traktat zur Gemälderestaurierung bei den königlich preußischen Sammlungen in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts

Alexandra Nina Bauer, Mechthild Most, MyCoRe Community
2020
Den zahlreichen Hofmalern und Restauratoren, die im 18. Jahrhundert als Gemälderestauratoren bei den königlich-preußischen Gemäldesammlungen tätig waren, wurden bislang nur wenige Publikationen gewidmet. Der vorliegende Artikel beschäftigt sich nun ausführlich mit der Restaurierungsgeschichte beginnend mit der kurbrandenburgischen Zeit, in der sich Johann Kunckel und Gérard Dagly vor allem mit konservierenden Firnissen beschäftigten, über den ersten Restaurator Peter Franz Gerhardt bis hin zu
more » ... n zahlreichen Restaurierungen des ungefähr ab 1750 bis 1794 tätigen Friedrich Schultz. Durch die Auswertung umfangreichen Quellenmaterials kann nun erstmals eine umfassendere Studie zur Gemälderestaurierung am preußischen Hof vorgelegt werden, die über die großen Restaurierungsprojekte des 18. Jahrhunderts informiert. Viele der in den Quellen erwähnten Gemälde konnten identifiziert werden, etliche hiervon befinden sich auch heute noch bei der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (SPSG) und in der Gemäldegalerie der Staatlichen Museen zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz. Ausgangspunkt der Studie war der Fund eines sechsseitigen Traktates des Gemälderestaurators Schultz, in dem dieser seine Restaurierungspraxis erläuterte. Das Traktat wird am Ende des Artikels abgebildet, im Originalwortlaut wiedergegeben und kommentiert. Die von Friedrich Schultz aufgeführten Materialien und Methoden werden erläutert und aus der Praxis heraus bewertet. Grundlage dazu boten Nachstellversuche, die anhand von Abbildungen nachvollziehbar gemacht werden. Zusammen mit der Auswertung historischer Schriftquellen und mit generellen Hinweisen zur Entwicklung der einzelnen Gemälderestaurierungsmethoden wird deutlich, dass Schultz bei seinen Zeitgenossen zurecht ein anerkannter Fachmann war.
doi:10.25360/01-2020-00007 fatcat:fo7mtreqsjaq3b26gwhc5tbp4m