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Jugendstrafrecht: Ein Vierteljahrhundert schlechte Zeiten für rationale Kriminalpolitik
2014
Kritische Justiz
Jugendstrafrecht: Ein Vierteljahrhundert schlechte Zeiten für rationale Kriminalpolitik Mit dem Gesetz zur Erweiterung jugendgerichtlicher Handlungsmöglichkeiten vom 4.9.2012 1 wurde die als "Warnschussarrest" bezeichnete Verbindung von Jugendarrest mit einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe eingeführt. Außerdem wurde die Höchststrafe für Mord bei besonderer Schwere der Schuld für Heranwachsende von zehn auf fünfzehn Jahre erhöht und eine gesetzliche Grundlage für die sogenannte
doi:10.5771/0023-4834-2014-3-249
fatcat:ikjqtceal5hhnlsekedkdj5jm4