Verbindungen zwischen Gesetzestraktat und Gotteslehre bei Francisco Suárez im Begriff "lex aeterna"
[article]
Thomas Marschler, Universitaet Tuebingen
2021
bei Francisco Suarez im Begriff der lex aeterna Thomas Marsch/er I. Die Funktion der Kapitel über die /ex aeterna bei Suarez zu Beginn des zweiten Buches von De legibus (1) In De legibus beginnt Suarez nach der Lehre über das Gesetz im Allgemeinen, wie sie Buch eins entfaltet hat, das zweite Buch mit vier Kapiteln über die lex aeterna, das ewige Gesetz (II. 1-4). Ihnen folgen Ausführungen über die weiteren Gesetzesarten, beginnend mit den Abschnitten über die lex naturalis. Diese Strukturierung
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... des Gesetzestraktats ist Suarez durch eine lange theologische Tradition vorgegeben. Die thematische Abfolge lex in communi -lex aeterna -lex naturalis fand der Jesuit nicht bloß in seiner Textvorlage, n1irnlich den qq. 90ft der thomasischen Prima Secundae vor;' er wusste selbstverst1indlich auch, dass die entscheidende christliche Autorit1it im Hintergrund dieser Erörterungen Augustinus heißt, der seinerseits im Begriff der lex aeterna aus theologischer Perspektive eine Vielzahl von Traditionslinien der antiken heidnischen Philosophie zusammengeführt hatte, unter denen Ciceros stoische Gesetzeslehre an vorderster Stelle stand. Das »ewige Gesetz« in stoisch-ciceronianischem Verst1indnis ist nur schwer zu unterscheiden vom ewigen Weltplan, nach welchem die göttliche Weisheit alle Dinge lenkt und ihrem Ziel entgegenführt. Noch Thomas von Aquin ist deutlich dieser Tradition zuzuordnen, 2 obgleich er die besondere Weise, wie das Handeln des Menschen unter dem ewigen Gesetz steht, 3 klar markiert hat. Als mit praktischer Vernunft ausgestattetes Wesen ist der Mensch aus sich selbst heraus in der Lage, Handlungen unter der Differenz von gut und böse zu bewerten und dadurch handlungsleitende Urteile zu formulieren. Wenn man den Menschen dennoch unter dem »ewigen 1 Dem Jesuiten waren mit der Summa Halensis und dem Speculum Morale des Vinzenz von Beauvais auch mittelalterliche Quellen vor bzw. unabhängig von Thomas bekannt, die in vergleichbarer Weise über das ewige Gesetz gehandelt hatten. 2 Vgl. seine Bestimmung der /ex aeterna in STh 1-11, q. 91, art. 1, ad I. 3 Vgl. STh 1-11, q. 93, art. 4f.
doi:10.15496/publikation-54199
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