Elektronischer Rechtsweg in Deutschland

Ágota Kozma
MEB 2009-7 th International Conference on Management, Enterprise and Benchmarking   unpublished
Ungarn wie auch andere EU-Länder müssen in verschiedenen Etappen die Elektronische Verwaltung und den elektronischen Rechtsweg ausarbeiten und einführen. Ungarn hat zwar im Jahre 2005 den Rahmen für den elektronischen Rechtsweg (E-Rechtsweg) auf dem Gebiet des Firmenrechts ausgearbeitet und eingeführt und bis heute im Firmenrecht den E-Rechtsweg fast ausschließlich gemacht und in der Verwaltung die Möglichkeit der elektronischen Verwaltung (E-Verwaltung) geschaffen, aber man sieht seitdem kaum
more » ... inen Fortschritt in anderen Gebieten. Beim Gericht ist es zwar vorgesehen, dass ab 01.07.2009 Mahnbescheide elektronisch eingereicht und automatisch bearbeitet werden, aber zwei Monate vor dem Start stehen die Programme dazu nicht zur Verfügung. Es wundert nicht, dass die ungarischen Anwälte zwar mit dem Fortschritt der Technik mithalten möchten, aber sich weigern, die Neuerungen schnellstens in der Praxis auch zu verwenden. In Deutschland wurden die eingeführten E-Rechtswege in Pilotprojekten ausprobiert und erst wenn klare Regelungen geschaffen wurden, für alle, die mitmachen möchten, ermöglicht. In Ungarn gibt es keine richtigen Pilotprojekte, deswegen wird im wahren Leben jede Neuigkeit ausprobiert, was natürlich sehr frustrierend sein kann-regelmäßige Änderungen der Gesetze bringen keine Rechtssicherheit mit. In dem folgenden Artikel wird dargestellt, wie die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland die Möglichkeiten des elektronischen Rechtsweges nuten und einführen.
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