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Evident daneben: eine Antwort auf Holm Putzke
2014
Wenn Juristen überhaupt auf die empirischen Wissenschaften zurückgreifen, tun sie das meistens, um ihre Rechtsansicht zu untermauern. Häufig nutzen sie empirische Erkenntnisse daher -bewusst oder unbewusstnur selektiv; die Auswahl der Quellen wird hingegen nicht thematisiert. Lawyers, könnte man angelehnt an Andrew Lang sagen, "use statistics in the same way that a drunk uses lamp-posts -for support rather than illumination." Da macht auch die Beschneidungsdebatte keine Ausnahme. Eine Ausnahme
doi:10.17176/20170202-141101
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