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Vorhang zu und alle Fragen offen? – Zum Verhältnis von nationalem Verfassungsrecht und unmittelbar anwendbarem Unionsrecht nach "Taricco II"
2017
Am 5. Dezember 2017 hat der EuGH ein von der Fachwelt mit Spannung erwartetes Urteil in der Rechtssache "M.A.S. und M.B." (hier aus sogleich zu erläuternden Gründen als "Taricco II" bezeichnet) getroffen, das das Verhältnis von nationalem Verfassungsrecht zum unmittelbar anwendbaren Unionsrecht und damit die Kernfrage betrifft, wem in der Europäischen Union justizielle Letztentscheidungskompetenz zukommt. Die von einer diplomatisch-kooperativen Handreichung gegenüber den nationalen
doi:10.17176/20180323-231631
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