General-Anzeiger für Halle und den Saalkreis ; 19. Jg. - 153 (3.7.1907) 3. Beilage
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(:Unkn) Unknown, Universitäts- Und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Martin-Luther Universität
2022
Petition betr Einrichtung von Schrebergärten auf ſtädtiſchem Terrain im Süden der Stadt wird dem Magiſtrat als Material überwieſen nachdem Stadtrat Dr Krahmer erklärt hat daß bereits ein entſprechender Plan in der Vorbereitung begriffen iſt Der Magiſtrat beabſichtige dort die Gärten nicht wieder einzeln zu verpachten ſondern einen Schreberverein zu gründen damit die Anlage ein einheit liches Bild bietet Ferner wird eine Petition um Verbreiterung der Klausbrücke dem Magiſtrate als Material
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... eſen während eine Eingabe von Anwohnern der Pfännerhöhe dem Bau Ausſchuß zugeſchrieben wird I Mit Zuſtimmung der StadtverordnetenVerſammlung iſt am 1 März h bei der hieſigen Feuerwehr eine interimiſtiſche Brandmeiſterſtelle eingerichtet worden Die Brandinſpektion hat während 31 Monaten die Zweckmäßigkeit der Einrichtung erprobt und iſt zu der Ueberzeugung ge langt daß die Einſtellung eines Brandmeiſters für den Dienſtbetrieb in jeder Hinſicht vorteilhafter iſt als die Belaſſung der früheren Verhältniſſe Bei der Berufsfeuerwehr war die FeldwebelCharge bisher in einer ſolchen Stärke vertreten wle ſie wohl kaum eine größere Feuerwehr aufzuweiſen vermag Die Feuerwehr hatte bis 1 März d J drei Feldwebel während beiſpielsweiſe die Stadt Leipzig bei einer Kopſſtärke von 280 Feuerwehr mannſchaften nur 1 Feldwebel beſitzt der ſelbſt bei dieſer großen Feuer wehr vollauf genügt um die ihm zufallenden Feldwebelgeſchäfte zu bewältigen Alle Feuerwehren die bislang in gleicher Weiſe wie Halle an dem Syſtem feſtgehalten haben die Brandmeiſter Geſchäfte durch Feldwebel beſorgen zu laſſen ſind nach und nach hiervon abgekommen weil der Dienſt eines Brandmeiſters mit Rückſicht auf die weit vorgeſchrittene Induſtrie der Großſtädte und die hohen Anforderungen des Feuerwehrdienſtes unbedingt eine abgeſchloſſene techniſche Vorbildung erheiſcht Vor allem wiegt die Arbeitskraft eines Brandmeiſters auf geſchäftlichem Gebiete Vertretung des Leiters der Feuerwehr Entlaſtung desſelben von ſchriftlichen dem Wach vorſteher zufallenden Arbeiten Vornahme feuerpolizeilichen Reviſionen und dergleichen infolge deſſen geiſtiger Vorbildung bei weitem die Leiſtung zweier Feldwebel auf Es hat ſich gezeigt daß für den Dienſtbetrieb und für die Unterhaltung der Disziplin die Schaffung der Rangabſtufung Brandmeiſter Feldwebel bedeutend vorteilhafter iſt als die frühere Be ſetzung dreier Feldwebelſtellen Der Brandmeiſter iſt als Wachvorſteher dem Leiter der Feuerwehr für den inneren Dienſt allein verantwortlich während der Feldwebel die Feldwebelgeſchäfte verſieht und den Brandmeiſter in deſſen dienſtſreier Zeit vertritt Die Verantwortung iſt ſomit in eine Hand gelegt der Dienſtbetrieb nach den Jntentionen einer Perſon eregelt und die bei der früheren Stellenbeſetzung unvermeidlich geweſenen Ehtangen und Reibungen ſind zum Beſten des ganzen fortgefallen Der Magiſtrat hält daher in Uebereinſtimmung mit der Feuerdeputation die e Einrichtung einer Brandmeiſterſtelle im Intereſſe des Feuer ſhrelens der Stadt für erforderlich und erachtet nach genauer Jn formierung über die Brandmeiſtergehälter anderer Städte die einen Durch ſchnittsgehalt von 3000 bis 4500 Mk zahlen gemäß der Vorlage der Feuerdeputation für dieſe Stelle ein Jahresgehalt von 2700 Mk mit ſechs dreijährigen Stufen à 250 Mk ſteigend bis zum Höchſtbetrage von 4200 Mk und 250 Mk Kleidergeld bei 10 Proz Abzug des jeweiligen Gehaltes für Gewährung einer Dienſtwohnung für angemeſſen Magiſtrat beantragt daher die StadtverordnetenVerſammlung wolle zuſtimmen daß vom 1 Oktober 1907 ab bei der hieſigen Berufsfeuerwehr eine Brand meiſterſtelle mit dem Gehalt von 2700 Mk ſteigend alle drei Jahre um 250 Mk bis zum Höchſtbetrage von 4200 Mk und 250 Mk Kleidergeld bei 10 Proz Abzug des jeweiligen Gehaltes für Gewährung einer Dienſt wohnung unter Vorbehalt eines Probedienſtjahres gegründer wird und die ittel hierzu vom 1 Oktober 1907 bis 31 März 1908 aus Kapitel XII Abteilung A I Poſ 3 und 4 des Etats das ſind die durch Gründung der Brandmeiſterſtelle wegfallenden Poſten eines VizeFeldwebels und eines Oberfenerwehrmannes TitularFeldwebel entnommen werden St V Aßmann empfiehlt im Auftrage des Etats Ausſchuſſes die Genehmigung der Vorlage die nach längerer Erörterung in welcher die St V Döhler Emmer Schmidt und Thiele für Vertagung der Sache bis zur Gründung einer zweiten Feuerwehr ſprechen erfolgt 2 Dem 1 Wärter der Siechenhausſtiftung wird eine Lohn erhöhung von 120 Mk jährlich bewilligt Berichterſtatter St V Dietzel 3 Die Gewerkſchaft der Braun kohlengrube Ferdinande hat die Erlaubnis zur Anlage eines ſchmalſpurigen Kohlentransportgleiſes be antragt durch welches die Trothaer und die Brachwitzerſtraße überſchritten werden Verſammlung genehmigt die Anlage der Vahn unter den üblichen Bedingungen Berichterſtatter St V Gieſe 4 Der Bauunternehmer Wilhelm Späther beabſichtigt auf ſeinem Grundſtück Herrenſtraße 26 einen Neubau aufzuführen Nach der feſt geſetzten Fluchtlinie entfallen von dieſem Grundſtück eirka 19 qm Land zur Straße und aus dieſer eirka 0,5 qm zum Grundſtück Der Genannte iſt damit einverſtanden daß Fläche gegen Fläche ausgetauſcht wird für das mehr abzutretende Land beanſprucht er eine Entſchädigung von 70 Mark pro qm Dieſer Preis erſcheint jedoch zu hoch Magiſtrat erachtet im Ein vernehmen mit der Baudeputation eine Entſchädigung von 50 Mark pro am ſür angemeſſen Verſammlung genehmigt die Bewertung des Landes mit 50 Mark pro qm ſowie den Landaustauſch Fläche gegen Fläche Sollte Späther ſich mit dieſem Preiſe von 50 Mark nicht einverſtanden erklären ſo ſoll die Zwangsenteignung beantragt werden Berichterſtatter
doi:10.25673/opendata2-52131
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