Viel Arbeit für weniger Arbeit

2003 Schweizerische Ärztezeitung  
Vorgeschichte Die überlangen Arbeitszeiten der Assistenz-und Oberärztinnen und -ärzte sind seit Jahrzehnten ein Thema. In den achtziger Jahren konnten erste Erfolge zur Begrenzung der Arbeitszeit erzielt werden, z. B. mit einer Verordnung für die kantonalbernischen Spitäler, die eine maximale Wochenarbeitszeit von 58 Stunden vorsah; diese war allerdings sehr vage formuliert, und die Einhaltung wurde bis 1998 nicht überprüft. Ende neunziger Jahre intensivierte sich die Diskussion erneut, als die
more » ... breite Öffentlichkeit über die Arbeitszeitmissstände informiert wurde. Der Bleistiftstreik von 1998 im Kanton Zürich und andere Aktionen führten schliesslich zu Verordnungen und Gesamtarbeitsverträgen mit einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit von 50 Stunden. Immer deutlicher zeigte sich aber, dass eine gesamtschweizerisch verbindliche Lösung gefunden werden musste, um überall in der Schweiz einen Minimalstandard bezüglich Arbeitszeiten zu schaffen. Die Idee, eine Änderung des Arbeitsgesetzes anzustreben, entstand 1997. Nationalrat Marc F. Suter reichte schliesslich 1998 eine parlamentarische Initiative ein, die die Unterstellung der Assistenzärztinnen und -ärzte unter das Arbeitsgesetz forderte. Am 22. März 2002 nahmen die Räte die entsprechende Änderung des Arbeitsgesetzes in der Schlussabstimmung an. Die Assistenzärztinnen und -ärzte unterstehen somit ab 2005 dem Arbeitsgesetz. Vorgaben des Arbeitsgesetzes Ab 1. Januar 2005 gelten die Arbeits-und Ruhezeitvorschriften auch für Assistenzärztinnen und -ärzte in Weiterbildung. Die wichtigsten Punkte in Kürze: -Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden. -Als Arbeitszeit gilt die Zeit, während der sich der Arbeitnehmer zur Verfügung des Arbeitgebers zu halten hat.
doi:10.4414/saez.2003.10018 fatcat:uqfeygn5nrgcjfzcyy5kjdrnwe