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Beredtes Schweigen
2020
Die Antwort ist da, die eingehende Erklärung fehlt: Containern zu kriminalisieren, verstößt nicht gegen das Grundgesetz, so das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 18. August. Die Frage nach den verfassungsrechtlichen Grenzen des Gesetzgebers und der Strafgerichte bei diesem Thema hatte sowohl in der juristischen als auch in der allgemeinen Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt. Doch wer gehofft hatte, dass das Bundesverfassungsgericht Licht ins Dunkel der juristischen
doi:10.17176/20200822-034831-0
fatcat:p5n3bobj6rhkzgbozqdqdxjwqi