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"Rundfunkverbrechen" vor nationalsozialistischen Sondergerichten
[article]
2005
Im September 1939 wurde von den Nationalsozialisten die "Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen" geschaffen, nach der das Abhören ausländischer Sender wie auch das Verbreiten abgehörter Nachrichten als Verbrechen verfolgt wurde. Die Strafverfolgung sollte auf Antrag der Geheimen Staatspolizei (Gestapo) erfolgen. Für die justizielle Ahndung waren grundsätzlich die NS-Sondergerichte zuständig. Verband sich das Abhören mit Widerstandshandlungen, gelangten die Verfahren auch an den
doi:10.14279/depositonce-1208
fatcat:uzcwnsnkbffyzirkelmzmdyqnq