Dr. jur. Hans Erich Feine, Privatdozent an der Univ. Breslau, Die Besetzung der Reichsbistümer vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisation

Gerhard Αnschütz
1921 Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte Kanonistische Abteilung  
496 Literatur. urkunde von 1819 entsprochen worden war: "Die abgesonderte Verwaltung des evangelischen Kirchenguts des vormaligen Herzogtums Württemberg wird wiederhergestellt." Am interessantesten (und umfangreichsten) sind die Mitteilungen über die Ausscheidungsverhandlungen von 1820-33, weil aus ihnen hervorgeht, welche Schwierigkeiten sich einer solchen Ausscheidung auch bei einem Objekt, das bis 1806 seine gesonderte Existenz und zwar als einheitliches Ganzes gehabt hatte, wo also die
more » ... tlung des geschichtlichen Tatbestandes die denkbar einfachste war, beim Eingehen auf die vorliegenden praktischen Bedürfnisse entgegenstellen. -Bei der seit 1918 allenthalben in Fluß gekommenen Frage der vermögensrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche hat die mit gewohnter Solidität und Klarheit gearbeitete Schrift aktuelles Interesse. Halle a. S. K. Eger. Dr. jur. Hans Erich Feine, Privatdozent an der Univ. Breslau, Die Besetzung der Reichsbistiimer vom Westfälischen Frieden bis zur Säkularisation, 1648 -1803 (a.u. d. T. : Kirchenrechtliche Abhandlungen, herausgegeben von Ulrich Stutz, 97. und 98. Heft). Stuttgart, F. Enke 19-21. XII, 444 S. Die Forschungen, deren Ergebnisse in diesem inhaltreichen und gelehrten Buche vorgetragen werden, füllen Lücken unseres Wissens aus, welche im Kreise der zuständigen Fachleute schon lange bekannt und bemerkt worden waren. Es ist ein Verdienst von Ulrich Stutz, den Verfasser auf die hier vorliegende schwierige, aber dankbare Aufgabe hingewiesen zu haben (Vorwort S. VII, Vili), und er hat sich mit seiner Anregung, das soll hier gleich anfangs gesagt sein, an den rechten Mann gewandt. Wieviel über die Besetzung der deutschen Bischofsstühle seither, in Gesamt-und Einzeldarstellungen geschrieben worden ist, weiß jeder, der den Beruf hat, sich um diese Dinge zu kümmern. Aber diese umfängliche, um nicht zu sagen unübersehbare Literatur bezieht sich, soweit sie auf der Höhe der heutigen Wissenschaft 9teht und somit, in diesem besten Sinne des Wortes, modern ist, in der Hauptsache doch nur auf zwei voneinander weit getrennte Zeiträume: das Mittelalter und das neunzehnte Jahrhundert. Mit Recht macht uns der Verfasser hierauf aufmerksam. Geschichtsforscher und Kanonisten haben sich in gemeinsamer Arbeit um die Klarlegung der einschlägigen mittelalterlichen Verhältnisse bemüht, und die deutsche Kirchenrechtswissenschaft hat, unterstützt von Historikern, politischen Publizisten, Theologen, es sich angelegen sein lassen, das Recht der Besetzung der bischöflichen Stühle, wie es sich nach dem Wiederautbau der katholischen Kirchenverfassung in Deutschland auf Grund der
doi:10.7767/zrgka.1921.11.1.496 fatcat:xnpsfbbpbnd6tflsikldx6gzdy