Leserbriefe

2004 Schweizerische Ärztezeitung  
Schweizerische Ärztezeitung / Bulletin des médecins suisses / Bollettino dei medici svizzeri •2004;85: Nr 38 2007 Editores Medicorum Helveticorum Betreuung von Patienten am Lebensende Im Februar dieses Jahres schickte die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) unter diesem Titel einen Richtlinienentwurf in die Vernehmlassung. Mit Spannung wird der bereinigte Wortlaut der SAMW erwartet, nachdem im Mai 2004 die Vernehmlassungsfrist abgelaufen ist. Im Zentrum der
more » ... steht die ärztliche Beihilfe zum Suizid. Während in einer früheren Richtlinie die Beihilfe zum Suizid ausdrücklich als nicht zur ärztlichen Tätigkeit gehörig bezeichnet wurde, soll diese jetzt dem in der Schweiz tätigen Arzt seinem Ermessen überlassen werden. Zusammen mit sehr vielen Kolleginnen und Kollegen (und Pflegepersonen) hoffe ich, dass im definitiven Wortlaut der neuen Richtlinie am Grundsatz «Beihilfe zum Suizid ist nicht Teil der ärztlichen Tätigkeit» ganz und gar festgehalten wird, denn die Bejahung der Suizidbeihilfe würde einen Bruch mit der hippokratischen Tradition bedeuten und überdies den weiteren Ausbau der Palliativmedizin gefährden. Machen wir uns keine Illusionen: Wenn heute der ärztlich assistierte Suizid gutgeheissen wird, folgt morgen die Legalisierung der «barmherzigen» Tötung durch Drittpersonen! Vergessen wir nicht: Schon Christoph Hufeland, Arzt Goethes und Schillers, hat seinerzeit festgestellt: «Ein Arzt darf nichts anderes tun als Leben bewahren. Ob es lebenswert ist oder nicht, das geht ihn überhaupt nichts an. Wenn er einmal solche Überlegungen erlaubt, die seine Aktionen beeinflussen, dann wird der Arzt der gefährlichste Mensch im Staat.» Dr. med. N. Zwicky-Aeberhard, Hünibach
doi:10.4414/saez.2004.10733 fatcat:pcmc2imw3rcxxkjzwiwy25jec4