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Gleiche Freiheit für alle!: Zur freiheitsrechtlichen Begründung des BVerfG in der Entscheidung zur Dritten Option
2017
Geschlechtliche Vielfalt ist auch rechtlich mehr als Zweigeschlechtlichkeit, so das BVerfG in seinem Beschluss zur "dritten Option": Das aktuelle Personenstandsrecht ist verfassungswidrig, soweit es dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt. Ebenso revolutionär wie das Ergebnis ist auch die Begründung: Der Senat ordnet den Schutz der Geschlechtsidentität erstmals nicht nur dem allgemeinen
doi:10.17176/20171117-174637
fatcat:33zw65dmonfozk7ednzorbxyde