Monarchie im Wellental: Materielle Grundlagen des ungarischen Königtums im fünfzehnten Jahrhundert
Janos M. Bak, Vorträge Und Forschungen
2014
Die Metapher eines Wellentals für das 15. Jahrhundert und insbesondere für seine mittleren Jahrzehnte von etwa 1437 bis in die 1470er Jahre wurde wegen der dadurch angezeigten Dynamik gewählt. Auf die Blüte des ungarischen Königtums im 14.Jahrhundert unter den Anjous scheint ein ständiger, wenn auch in den späteren Jahren Sigismunds etwas gebremster, Niedergang gefolgt zu sein, der während der Minderjährigkeit des Königs Ladislaus (V.) Posthumus (von Habsburg) den Tiefpunkt erreichte. Erst nach
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... der Wahl und den in den 1460er Jahren durchgeführten Reformen des Königs Matthias HunyadiCorvinus läßt sich wieder ein Aufstieg verzeichnen. Die politischen und verfassungsrechtlichen Entwicklungen in den Jahrzehnten der praktisch königslosen Adelsherrschaft, die auf den Tod Sigismunds folgten, spiegelten im wesentlichen die Entwicklung des Königtums von einer »patrimonialen« zu einer ständischen Monarchie wider. In bezug auf die materiellen und geistigen Grundlagen der Herrschaft vollzog sich ein, allerdings unvollständiger und letzten Endes nicht besonders erfolgreicher, Wandel: von einem im Grunde noch archaischen Königtum, in dem die Macht auf Charisma und überwältigendes Königsgut gegründet war, zu einer »neuen Monarchie«, in der die Krone einem vom Adel gewählten Herrscher zukam und deren aus Steuern und Hoheitsrechten stammende Einnahmen für ein bezahltes Heer und zumindest teilweise für die Entlohnung von fachkundigen Beamten verwendet wurden. Auf die politischen Ereignisse dieser Jahrzehnte, d. h. das Hervortreten des Landtagsadels, die Anfänge der Steuerbewilligung durch die Diät und die diesen Entwicklungen entsprechenden politischen Theorien, sei hier nur insofern eingegangen, als diese die Methoden und die Grenzen der Reform der materiellen Grundlagen bestimmten. Diese Fragen, insbesondere die Entstehung einer »transpersonalen« Vorstellung von der Heiligen Krone, die Identifizierung der communitas regni mit der communitas nobilium und die juristischpolitische Anwendung der »organischen« Staatsauffas sung für die Interessen des Adels wurden in der Literatur ausführlich behandelt und diskutiert J) . Im gegenwärtigen Zusammenhang ist nur darauf hinzuweisen, daß diese Neuerun
doi:10.11588/vuf.1987.0.16453
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