§ 16 Gesetzgebungsverfahren [chapter]

2022 Staatsorganisationsrecht  
Gesetzgebungsverfahren der Art. 76 ff. GG regelt den Verfahrensablauf und statuiert damit weitere Voraussetzungen für den Erlass von formellen Bundesgesetzen, nachdem sich die Gesetzgebungskompetenz des Bundes aus den Art. 70 ff. GG ergeben hat. Auch innerhalb des Gesetzgebungsverfahrens artikuliert sich das Bundesstaatsprinzip. Der Bundestag ist zwar das primär gesetzgebungsbefugte Legislativorgan, dennoch werden die Interessen dereigentlich nicht gesetzgebungsbefugten -Länder dem Grunde nach
more » ... ei Erlass jedes Bundesgesetzes durch die Beteiligung des Bundesrats mitberücksichtigt. Das Gesetzgebungsverfahren wird üblicherweise in drei Verfahrensabschnitte gegliedert: Initiativ-, Haupt-und Schlussverfahren.
doi:10.1515/9783110786965-049 fatcat:sc6j3opbhnff3duehyigylxoem