Neuere Entwicklungen des litauischen Strafrechts – Zwischen Strafe und Regulierung

Justas Namavičius
2013 osteuropa recht  
Seit der Erlangung der Unabhängigkeit im Jahre 1990 hat das litauische Strafrecht einen sehr dynamischen wie unsteten Wandel erfahren. Da ein bestimmtes Rechtssystem nicht über Nacht ausgetauscht werden kann, bauten Wissenschaft und Praxis insofern auf das "Überlieferte" auf, mussten sich jedoch sehr rasch den neuen Herausforderungen wie neuen Erscheinungsformen sowie dem starken Anstieg der Kriminalität stellen. Der anfangs teils "naturwüchsige" Transformationsprozess (mitnichten jedoch
more » ... stand) wurde in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre allmählich in geregelte Bahnen gelenkt. Während die öffentliche Wahrnehmung, bedingt durch die unsichere Ausgangslage, anfangs mehr auf die Verminderung der Kriminalität im Sinne einer Gefahrenabwehr fixiert war, wendete sich der Blick allmählich auf die andere Seite, nämlich den Umgang mit dem Delinquenten. Die vielfältigen Fragen, vor denen das litauische Strafrecht steht, deuten dementsprechend auf unterschiedliche und scheinbar gegensätzliche Gesichtspunkte: Auf der einen Seite sind die gesetzgeberischen Bemühungen sichtbar, das Strafrecht möglichst "effektiv" zu gestalten. Neben dem zunächst nahe liegenden Mittelscharfen Sanktionen (wobei der tatsächliche Nutzen nicht immer hinterfragt wurde) -ist die Strafpolitik mit der Zeit differenzierter geworden. Zudem wurde im materiellen Bereich die Bedeutung solcher Tatbestände aufgewertet, die neben dem klassischen "Verletzungsdelikt" als Rechtsgut bestimmte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Institutionen schützen. Auf der anderen Seite stellte sich von Anfang an das Problem, dass man bei allem Bestreben nach der wirklichen oder scheinbaren Effektivität nicht die Rechtlichkeit aus dem Blick verliert. Dies betrifft sowohl das Strafverfahren als auch die materielle Gesetzgebung, die im Hinblick auf ihre Verschärfung oder Milderung eine sprunghafte Entwicklung durchmacht. Ein weiterhin offener Bereich sind ferner das Rechtsfolgensystem und der Strafvollzug. Trotz der bereichsweise positiven Reformen des Sanktionenrechts verfolgen die Praxis und der Gesetzgeber zumindest im westeuropäischen Vergleich eine strenge Linie. Der Beitrag 1 beginnt mit einem kurzen historischen Überblick über die neuere Gesetzgebung. Sodann werden anhand ausgewählter Einzelfragen bestimmte Reformaspekte besprochen. Der Schwerpunkt wird auf das materielle Strafrecht gelegt. Am Schluss erfolgt eine Zusammenfassung des Beitrages. I. Überblick Die neuere Entwicklung des litauischen Strafrechts lässt sich im Hinblick auf die Gesetzgebung in folgende größere Abschnitte gliedern: die Zeit vor und nach der Wiedererlangung der Unabhängigkeit im Jahr 1990, dann die Verabschiedung des neuen Strafgesetzbuches am 26. September 2000 2 sowie die Zeit danach.
doi:10.5771/0030-6444-2013-1-90 fatcat:lxyry4kssrhlletqzt3yuozpha