G. G. A. Schwarzwaldforelle. Abgrenzung Der Herkunft Mittels Elementanalytik-Screening

Paulina Deurer, Tobias S. Brunner, Stephan G. Walch, Gerhard Marx, Kerstin Schöberl, Manfred Möllers, Dirk W. Lachenmeier, Thomas Kuballa
2017 Zenodo  
Die Bezeichnung Schwarzwaldforelle ist seit dem 25.11.1997 in das Verzeichnis der geographisch geschützten Angaben (g. g. A.) der EU aufgenommen und darf seither nur noch nach den in den entsprechenden EU-Verordnungen (z. Z. VO (EU) 1151/2012) niedergelegten Regeln erzeugt und in Verkehr gebracht werden. Wenn die Bezeichnung "Schwarzwaldforelle" verwendet wird, muss einerseits das Erzeugnis nach der angemeldeten Spezifikation erzeugt werden und andererseits mit der Angabe "geschützte
more » ... he Angabe" oder der Abkürzung "g. g. A." und dem für diese Angaben vorgesehenen Unionszeichen (Logo) gekennzeichnet werden. Bereits vor 1997 durften nur Schwarzwaldforellen angeboten werden, die nach der technischen Regel RAL-RG 0030 im Schwarzwald produziert wurden.
doi:10.5281/zenodo.1036242 fatcat:rh4yuwf6dndg3mgaluwwlg72uy