Das konzeptionelle Problem des Rechtsschutzes für traditionelles Wissen und traditionelle Kultur

Andreas Rahmatian
2019 Kritische Justiz  
Das konzeptionelle Problem des Rechtsschutzes für traditionelles Wissen und traditionelle Kultur Die Fragestellung: Begründungen für einen Rechtsschutz für indigene kulturelle Traditionen Kann oder darf ein weißer Europäer ein Musikinstrument spielen, das in Afrika südlich der Sahara beheimatet ist? Wenn ja, darf er es für eigene, selbst komponierte Musik verwenden oder muss er traditionelle Musik darauf spielen, für die das Instrument ursprünglich entwickelt worden ist? Darf ein Musiker die
more » ... a, 1 eine vor allem im frankophonen Westafrika beheimatete Harfenlaute spielen, auch wenn er selbst aus einer Kultur des südlichen Afrika kommt? Darf ein Afrikaner dies tun, aber ein Amerikaner nicht? Darf eine Inderin oder ein Nigerianer die Berliner Philharmoniker dirigieren, die eine Symphonie von Beethoven aufführen? Darf eine japanische Pianistin Sonaten von Mozart spielen? Darf ein Amerikaner klassische nahöstliche Musik verstehen? 2 Darf ein westafrikanischer zeitgenössischer Maler Elemente seiner traditionellen Kunst verwenden und mit moderner westlicher Kunst kombinieren? Darf ein Engländer, etwa auch ein Schwarzer oder jemand, dessen Eltern aus China stammen, irische oder schottische Dichtung rezitieren? Darf ein internationales Bekleidungsunternehmen seine T-Shirts mit traditionellen Motiven der neuseeländischen Maori dekorieren? Es gibt eine verständliche Besorgnis bezüglich der möglichen kommerziellen Ausbeutung von vor allem außereuropäischer traditioneller Kunst und Kultur. Besonders die letzte Frage wird regelmäßig ein "Nein!" als Antwort bewirken, aber das klärt nicht, wo die Grenzen kommerzieller Ausbeutung liegen. Ist Entlehnen oder Benützten von anderen Kulturen kulturelle Ausbeutung? Und ist das ebenfalls eine Form kommerzieller Ausbeutung? Ein moderner europäischer Künstler, der polynesische Motive verwendet, will ja auch seine Bilder verkaufen, für sie aber gleichzeitig Urheberrechtsschutz beanspruchen. Solche Probleme könnte man vielleicht auf Ethnologen, Philosophen, Kunsthistoriker und Kunstkritiker beschränken, aber die Situation ändert sich völlig, wenn für traditionelle Kultur ein Rechtsschutz eingefordert wird. Denn ein solcher Rechtsschutz 1.
doi:10.5771/0023-4834-2019-2-159 fatcat:iwvjjqbh3nbr5cmwna7mnmuu74