Protokoll über die Sitzungen des schweizerischen Forstvereins in Neuenburg vom 17. und 18. Juni 1861 [Fortsetzung]

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für die Abfuhr der gefällten Bäume bilden. Wenn man diesem Uebelstand abhelfen und die Entfernung, welche die gefällten Bäume durchlaufen müssen, um an den Fuß des Berges zu gelangen, abkürzen wollte, so müßte man Wege erstellen, also Ausgaben machen, welche die Schmelzöfen nicht auf sich nehmen würden, indem diese die Kosten der erstmaligen Ausbeutung nicht vermindern, sondern bedeutend vermehren. Wenn, wie es gewöhnlich der Fall ist, die Abfuhr des Holzes statt unmittelbar von der Höhe in die
more » ... Tiefe vermittelst Schlittwcgen vorgenommen wird, die in eine Riese einmünden, so vermindern sich die zur Ausführung dieser verschiedenen Arbeiten aufzuwendenden Kosten im Verhältniß des Quantums des zur Ausbeutung gelieferten Holzes. Wenn diese Riesen bei Meilern endigen, die am Fuße des Berges liegen, oder in einen Fluß ausmünden, der dazu dient, das geschlagene Holz zu flößen, so richten sich die Kosten des Trausportes nach dem Quantum des Holzes, das sie abwärts leiten. Dazu kommt noch, daß die Ueberwachung der Verkohlungsarbeiten leichter und weniger kostspielig ist, wenn das gefällte Holz in großen Massen auf ein und demselben Lagerplatz vereinigt wird und daß die Verluste, welche die neuen Kohlplätze verursachen, weniger fühlbar sind, wenn sie wieder auf ein großes Quantum Holz vertheilt werden. In materieller Hinsicht ist es gewiß, daß die Kahlschlägt einen reellen Vortheil gewähren vor der Plänterung (allmäligen Ausbeutung) und zwar in dem Sinne, daß sie weniger Kosten für die Aufarbeitung und den Transport des Holzes verursachen, dagegen vermindern sie die Fruchtbarkeit des Bodens und lassen zuweilen statt des Waides einen nackten Abhang zurück, an dem es unmöglich sein würde, neue Produkte zu erlangen. Diese Kahlschläge haben um so unglücklichere Folgen, wenn sie auf beträchtlichen Strecken stattfinden, wo es alsdann unmöglich wird, den Forstkulturen, die man vornehmen sollte, diejenige Pflege augcdeihen zu lassen, deren sie bedürfen. -Da es leichter ist, den Verwüstungen im Forste vorzubeugen, als ihnen abzuhelfen, wenn sie einmal da sind, so glauben wir, daß es das einzige Mittel sei, denselben ein Ziel zu setzen, wenn man die Privat-Waldungen dem Forstgcsetz unterwirst. Die Ueberwachung, welche die Verwaltungen über diese Waldungen ausüben würden, hätte zum Zweck, die Waldeigenthümcr über ihre wahren Interessen aufzuklären, indem sie ihnen die Bedingungen vorschrieben, die geeignet wären, die Wiederbc-Waldung des Bodens mit den Forderungen der Holzkäuser in Ucbereinstimmung zu bringen.
doi:10.5169/seals-763137 fatcat:5qehmbvkoneipbvrlbo6lynhhe