Europa der Pandemie – Der Ausnahmezustand im Vergleich [chapter]

Malte Becker
2021 Herausforderung der Rechtsordnung durch die Pandemie  
In der staatsrechtlichen Diskussion um die Corona-Maßnahmen in Deutschland kommt das Ausland nur vereinzelt vor. Wenn es erwähnt wird, so meist mit dem Hinweis, dass dort ein 'Ausnahmezustand' gelte, den die deutsche Rechtsordnung nicht kenne. Wichtig ist hier die begriffliche Reflexion. 1 Mit dem 'Ausnahmezustand' wird hierzulande meist die Totalsuspension der Rechtsordnung verbunden. 2 Im Verständnis von Carl Schmitt 3 tritt ein "Ausnahmezustand" nämlich dann ein, wenn "nicht mit
more » ... r Klarheit angegeben werden" kann, "wann ein Notfall vorliegt" und was "in einem solchen Fall geschehen darf". 4 Derjenige, der darüber befindet, sei souverän, weil er über die Geltung der Rechtsordnung disponieren könne. Sie gelte dann aus vor dem positiven Recht liegenden Gründen nicht mehr. In diesem Verständnis ist der 'Ausnahmezustand' unvereinbar mit Demokratie und Rechtsstaat Aus den Normtexten des deutschen Rechts ist der perhorreszierte Begriff des 'Ausnahmezustandes' daher auch verschwunden, nicht aber das Notstandsrecht. Das Grundgesetz regelt in fragmentierter Weise einzelne Notstandsfälle, vermeidet aber jede generalklauselartige Bestimmung. 5 Die I.
doi:10.5771/9783748912767-43 fatcat:nxrjeidgpjdffpnb6gsjazpemi