Die Festhaltung gefangener Militärärzte1)

J. Schwalbe
1915 Deutsche Medizinische Wochenschrift  
Mitteilungen über den Bruch völkerrechtlicher Vereinbarungen pflegen nur noch in besonders schweren FIIen Aufsehen zu erregen. Seit Beginn des Krieges sind wir an die Verletzung internationaler Bestimmungen reichlich gewöhnt, und manche Juristen haben die Klageii über die Aufhebung des ganzen Völkerrechts nur noch nach der Devise "Lucus a non lucendo" durch den Einwand zu beschwichtigen versucht, daß die Existenz des Völkerrechts gerade durch die Beschwerden über seine Verletzungen bewiesen würde!
doi:10.1055/s-0029-1191209 fatcat:ad4vtetuerckdeayszkbdksdyq