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Zur Notwendigkeit der Reinstallation einer Plastik
2017
KUR - Kunst und Recht
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.7.2016 -11 U 133/15 1. Ein Eingriff in die geistige Substanz eines Werkes liegt auch vor, wenn das Kunstwerk in einen anderen Sachzusammenhang gestellt wird. Wird ein Werk in Korrespondenz zum Ausstellungsort konzipiert und konstruiert, konkretisiert nicht allein das körperliche Werkstück die persönlich geeignete geistige Schöpfung, sondern erst das Zusammenspiel von Werkstück und konkreter Umgebung. Jede Verbringung eines solchen Werkstücks an einen anderen
doi:10.15542/kur/2017/1/5
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