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Die falsa procuratio im Wandel
2009
unpublished
Die Scheinvertreterhaftung hat in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Wandel durch-gfemacht. Die heftig umstrittene Regelung des Art 8 Nr. 11 der 4. EVHGB ist im Zuge der österreichischen Handelsrechtsreform aufgehoben worden. Diese Regelung sah nach der alten Rechtslage eine verschärfte Haftung des Scheinvertreters vor, die im österreichischen Recht stets als Fremdkörper galt, da sie in zahlreichen Punkten in starkem Widerspruch zum allgemeinen Schadenersatzrecht stand. Problematisch war
doi:10.25365/thesis.4121
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