Grenzwertdiskussion : Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung [article]

Renate Rau, Universitäts- Und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt, Martin-Luther Universität
2022
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 1996) verpflichtet Arbeitgeber dazu, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu ermitteln, zu bewerten und Maßnahmen zu deren Vermeidung festzulegen. Nach anfänglichen Unsicherheiten der für den Arbeitsschutz tätigen Akteure insbesondere in Bezug auf die im ArbSchG genannte psychische Belastung (keine wertneutrale Verwendung des Begriffs Belastung, Verwechslung zwischen Belastung und Beanspruchung, Gleichsetzung mit psychischen Störungen) besteht mittlerweile
more » ... n den meisten Unternehmen Klarheit, dass mit Belastung die objektiv bestehenden Bedingungen und Merkmale der Arbeit gemeint sind. Daher gibt es wenig Veranlassung die Terminologie noch einmal neu zu fassen. Die Umsetzung der Forderungen des Arbeitsschutzgesetzes bereitet aber nach wie vor Probleme, die in diesem Beitrag ausführlicher diskutiert werden sollen: a) Die Mehrzahl der für die Ermittlung von Belastungen verfügbaren Arbeitsanalyseverfahren enthalten den Belastungsbegriff nicht oder in anderer Verwendung als vom Arbeitsschutzgesetz gemeint (Terminologie). b) Diese Verfahren enthalten keine evidenzbasierten Grenzwerte für die Bewertung der Belastung. c) Die Verfahren geben nur selten Hinweise zu konkreten Ansatzpunkten für die Ableitung von Maßnahmen.
doi:10.25673/86387 fatcat:r4xs24dsnvethnftxjar67c57m