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Grenzwertdiskussion : Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung
[article]
2022
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG 1996) verpflichtet Arbeitgeber dazu, gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen zu ermitteln, zu bewerten und Maßnahmen zu deren Vermeidung festzulegen. Nach anfänglichen Unsicherheiten der für den Arbeitsschutz tätigen Akteure insbesondere in Bezug auf die im ArbSchG genannte psychische Belastung (keine wertneutrale Verwendung des Begriffs Belastung, Verwechslung zwischen Belastung und Beanspruchung, Gleichsetzung mit psychischen Störungen) besteht mittlerweile
doi:10.25673/86387
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