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Das Doppelresidenzmodell nach elterlicher Scheidung
2010
unpublished
Das österreichische Gesetz beinhaltet derzeit neben dem alleinigen Sorgerecht die Möglichkeit, dass beide Eltern nach Scheidung die Obsorge für ihr Kind zugewiesen bekommen. Voraussetzung hierfür ist, dass sie sich über den Wohnsitz des Kindes, entweder bei Mutter oder Vater, einigen. In den meisten Fällen lebt das Kind dann bei der Mutter, wobei der Vater laut Besuchsrecht je nach Vereinbarung zum Beispiel jedes zweite Wochenende mit dem Kind verbringen kann. Das in einigen anderen Ländern
doi:10.25365/thesis.10683
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