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Die Entwicklung der ärztlichen Standesgerichtsbarkeit unter besonderer Berücksichtigung der Wiener Verhältnisse
2016
Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs
Die Entwicklung der ärztlichen Standesgerichtsbarkeit 481 ten Hälfte des 19. Jahrhunderts eine effektive politische Vertretung fehlte, 2 zum anderen ging "jeder Arzt seinen eigenen Weg, Gemeinsinn und Standesinteresse wurden ihm immer mehr unbekannt". 3 Wandel in der Medizin Die Medizin wandelte sich in dieser Zeit zur Naturwissenschaft. 4 Durch die Entstehung zahlreicher Spezialfächer kam es zu einer Zersplitterung der ärztlichen Praxis; der einfache Hausarzt war oftmals genötigt, seine
doi:10.1553/brgoe2016-2s480
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