Entrechtung auf verschiedenen Ebenen zum Zwecke der Aktivierung durch die Hartz-Gesetzgebung

Helga Spindler
2010 Kritische Justiz  
Helga Spindler Entrechtung auf verschiedenen Ebenen zum Zwecke der Aktivierung durch die Hartz-Gesetzgebung Der bundesrepublikanische Sozialstaat versteht sich noch als sozialer Rechtsstaat. Zentral für einen sozialen Rechtsstaat ist die Vorstellung von individuellen sozialen Rechten, die den sozial bedürftigen Bürger zum Subjekt von Leistungsansprüchen machen. Diese Rechtsstellung des sozial bedürftigen Bürgers ist aus dem Schutz der Menschenwürde abgeleitet worden. 1 Klare Strukturen von
more » ... len Leistungsrechten, durchsetzbaren Rechtsansprüchen auf bedarfsdeckende Existenzsicherung ohne Vorleistung, ein überprüfbares, kontrollierbares Aufgabenfeld von Behörden und vor allem durch eine klare institutionelle Verantwortung für bestimmte Aufgaben sind die Kernbestandteile sozialer Rechtsstaatlichkeit. Für deren Realisierung gab es lange eine einigermaßen verlässliche Grundfinanzierung sozialer Angebote, von Fachkräften durchgeführte Beratungs-und Unterstützungsangebote für sozial Schwache im Rahmen der persönlichen Hilfe nach § 8 BSHG, 2 und eine Delegation von hoheitlicher Macht an private Dienstleister und Arbeitgeber fand nicht statt. Die Grundidee dieses Rechtsstaatsverständnisses hat sich besonders in § § 1, 2 SGB I manifestiert, die die sozialen Rechte in den Mittelpunkt stellen und dem Staat aufgeben sicherzustellen, dass diese Rechte verwirklicht werden. Diese Rechte sollen dazu beitragen, ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen, die Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit zu schaffen, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit und Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen. 3 Obwohl nun diese Vorschrift immer noch geltendes Recht ist, sehe ich das damit umschriebene Rechtsstaatsverständnis und das auf der Anwendungsebene geforderte rechtsstaatliche Handeln wegbrechen. Die anschwellende Rechtsprechung ist Symptom einer Zermürbungstaktik und systematischen Entrechtung durch Recht und Verfahren, mit der schrittweise eine Systemänderung hin zu einem aktivierenden Staat erfolgen soll, in dem die Behörde und von ihr beauftragte Dienstleister die nicht mehr rechtlich kontrollierte Steuerung der Arbeitslosen übernehmen sollen. Neue Zielsetzungen und Steuerungsmethoden Erkennbar bleibt in der sozialpolitischen Diskussion eines: Der aktivierende Staat setzt langfristig auf eine andere Steuerung als durch Recht. Es gilt nämlich, die Regulierungen des "unflexiblen" deutschen Sozial-und Arbeitsrechts wegen
doi:10.5771/0023-4834-2010-2-163 fatcat:bpak4t6iybaqrno6w2slbrm7cu