Sexualität und Strafrecht - Zur Kritik der bürgerlichen Strafrechtsreform

Thomas von Freyberg
1970 Kritische Justiz  
Zur Kritik der bürgerlichen Strafrechtsreform Daß "Freiheit und V.::rnunft .. Nonsens ohne einander«l seien, verliert seinen kritischen Gehalt dort. wo Freiheit nicht mehr als fehlende. unterdrückte verstanden wird und wo Vernunft immer mehr auf die zweckrationalen Handeins beschränkt wird. Technokratisches Bewußtsein okkupiere Vernunft für den Bereich selbstgewählter Beschränktheit und diffamiere Kritik, die sich diesem Rahmen nicht anpaßt, als »nicht ausreichend durchdacht«.2 \Vie man einen
more » ... setzentwurf kritisiere, muß dennoch erneut thematisiere werden; der Vorwurf gegen Hubert Bacia »nicht ausreichend durchdacht« hat Wahrheit, wenn auch ganz andere, als es der Jurist Baumann deklariert. Die zehn Beispiele »an ungereimtem Zeug«3, die Baumann gegen Bacia anführt, sprechen deutlich für sich und gegen Baumann -und doch, daß hier Ungereimtes sei, muß dem Kritiker Bacias zugestanden werden. Daß Bacias Festhalten am emanzipatorischen Begriff von Freiheit als ,.Progreß um des Progresses willen« mißverstanden werden kann" trifft Bacia dort, wo seinen Argumenten der Charakter von Beliebigkeit anhaftet, wo er die Voraus-
doi:10.5771/0023-4834-1970-2-185 fatcat:75hnwtcosvhx5dg7yddfrplak4