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Sexualität und Strafrecht - Zur Kritik der bürgerlichen Strafrechtsreform
1970
Kritische Justiz
Zur Kritik der bürgerlichen Strafrechtsreform Daß "Freiheit und V.::rnunft .. Nonsens ohne einander«l seien, verliert seinen kritischen Gehalt dort. wo Freiheit nicht mehr als fehlende. unterdrückte verstanden wird und wo Vernunft immer mehr auf die zweckrationalen Handeins beschränkt wird. Technokratisches Bewußtsein okkupiere Vernunft für den Bereich selbstgewählter Beschränktheit und diffamiere Kritik, die sich diesem Rahmen nicht anpaßt, als »nicht ausreichend durchdacht«.2 \Vie man einen
doi:10.5771/0023-4834-1970-2-185
fatcat:75hnwtcosvhx5dg7yddfrplak4