Achter Abschnitt. Verfügungen im Interesse des Dienstes, welche nicht Gegenstand eines Disziplinarverfahrens sind [chapter]

Eugen Dultzig
1914 Das preußische Disziplinargesetz für die nichtrichterlichen Beamten nebst dem Disziplinargesetze für die Privatdozenten  
doi:10.1515/9783111526713-012 fatcat:vrr6mqjbg5dlvetsbyccdoqbyu