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Die Verflechtungsfalle des Europawahlrechts
2022
Verfassungsblog: On Matters Constitutional
Die Reform der Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) ist eine große Herausforderung. Nach einem bisher erfolglosen Reformversuch von 2015/18 hat das EP im Mai 2022 eine zweite Initiative für eine viel weitergehende Reform gestartet. Auch diese wird nicht einfach umzusetzen sein, denn Art. 223 Abs. 1 AEUV legt eine Verflechtungsfalle in Form einer Gemengelage von EU-Recht und nationalem Recht mit mehrfachen Vetomöglichkeiten an. Als Ausweg aus dem Reformstau muss die Regelung des
doi:10.17176/20220816-181751-0
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