Verbindlichkeit, Verbundenheit, Verantwortung: Das Eheversprechen nach dem Ende von Liebe und Ehe [chapter]

K. Kaesling
2021 Wortgebunden  
Verantwortung: Das Eheversprechen nach dem Ende von Liebe und Ehe 1. Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir Knechte Mephistopheles geht bekanntlich in Goethes Faust einen Pakt mit dem Teufel ein und kommt sodann nicht umhin, ein ›Gesetz der Teufel und Gespenster‹ festzustellen: ›Wo sie hereingeschlüpft, da müssen sie hinaus. Das erste steht uns frei, beim zweiten sind wir Knechte‹. So manch eine(r) hat nach der Trennung vom Ehegatten vergleichbar geflucht. Während die Eheschließung
more » ... modernem Bild aus Liebe erfolgt, so endet mit dem Ende der Liebe nicht die Ehe und mit dem Ende der Ehe nicht sämtliches Füreinandereinstehen. Eine Lossagung vom Versprechen, mit dem jeweils anderen die Ehe auf Lebenszeit einzugehen, ist nur noch unter dem Eindruck des gegebenen Eheversprechens möglich. Beruhen die Eheschließungserklärungen auf ihrem freien, darauf gerichteten Willen, so werden die Ehegatten in der Folge zu Knechten ihres Wortes. Eheschließung als Konsensualvertrag? Die Eingehung der Ehe in Deutschland hat unter staatlicher Mitwirkung zu erfolgen (Art. Abs. S. EGBGB, § BGB). Es genügt weder der formlose Wille der Verlobten wie noch im römischen und frühen kanonischen Recht, noch andere private und religiöse -insbesondere islamische oder christliche -Trauzeremonien, um bürgerlich-rechtliche Folgen herbeizuführen. Es gilt also 1 Goethe: Faust -Kapitel . 2 Der Begri des bzw. der Ehegatten wird in diesem Beitrag umfassend für alle Ehegatt*in(nen) benutzt. 3 Ulp. Digesten , , .: »Nuptias non concubitus, sed consensus facit« (dt.: »nicht der Beischlaf, sondern die Willenseinigung begründet die Ehe«); vgl. auch Iul., Digesten , , . 4 ›Freie Trauungen‹ in Deutschland; in einigen Staaten der USA und Provinzen Kanadas gibt es noch formlose Common Law-Ehen.
doi:10.5771/9783465145387-261 fatcat:nckbjzwdg5abfkiz7e6fljkypm