Das Mietrechtgesetz unter dem Blickwinkel des öffentlichen Interesses

Matthias Stanek, Karin Hiltgartner
2018
In dieser Masterarbeit wird das Thema des öffentlichen Interesses im Mietrecht und die dazu auf diesen Rechtfertigungsgrund beruhende Judikatur analysiert. Die historische Entstehung bildet die Grundlage für das Verständnis der vielfältigen und komplexen Regelungen des österreichischen Mietrechts. Die Wohnsituation im Verlauf des letzten Jahrhunderts, im Konnex mit den in diesem Zeitraum geschaffenen Gebäudestrukturen, fließen bei der Beurteilung der heutigen Mietzinsfestlegungen mit ein.
more » ... muss für die Beurteilung der zum Mietrecht ergangenen verfassungsgerichtlichen Höchsturteilen ein Bild absoluter Information über den österreichischen Wohnungsmarkt gegeben werden, um beurteilen zu können, ob die derzeitigen mietrechtlichen Regelungen tatsächlich im öffentlichen Interesses stehen und somit einen Eingriff in die verfassungsmäßig gewährleisteten Grundrechte rechtfertigen. Dazu wird im Zuge dieser Arbeit die private und kommunale Bauhistorie abgebildet und mittels ökonomischer Daten die derzeitige Wohnsituation dargestellt. Folglich kommt man zwangsläufig dazu, die mietrechtlichen Normen der Preisbildung im Zusammenhang mit diesen Daten zu analysieren. In einer ausführlichen Auseinandersetzung mit dem Richtwert und seiner Berechnung wird klar, dass die komplizierten gesetzlichen Regelungen des Richtwertgesetzes mehr der Verschleierung von unsachlichen Regelungen, die rein aus dem Interesse der politischen Klientelbedienung geschaffen wurden, dienen, aber keine Rechtfertigung durch tatsächlich belegbare Fakten in sich tragen. Der Diskurs über die verschiedenen Rechtsanschauungen wird anhand der bestehenden Fachliteratur geführt, wobei insbesondere die Regelungen des Lagezuschlags und des Lagezuschlagsverbots in Gründerzeitvierteln einer genaueren Betrachtung unterzogen werden. Die betragsmäßigen Auswirkungen dieser Regelungen für die Höhe des Mietzinses und die damit einhergehende Wirtschaftlichkeit von Investitionen sind nicht von der Hand zu weisen. Umso eher ist die höchstgerichtliche Rechtsprechung zu den [...]
doi:10.34726/hss.2018.61284 fatcat:zztajqhsqfcthar6vwe7qlrw4y