Römisches Recht und Unrecht in der Predigt der Alten Kirche [article]

Wolfram Kinzig, Universitaet Tuebingen
2022
Omnis iurista est inimicus Christi, quia iactat iustitiam operum.« Das berühmte Diktum Luthers 2 wirkt heute noch nach. Beim Thema Recht sträuben sich schnell die Nackenhaare des Theologen, des evangelischen zumal -und das nicht erst seit Rudolf Sohms berühmter These, das Kirchenrecht stehe mit dem Wesen der Kirche im Widerspruch, da das Wesen der Kirche geistlich, das des Rechts weltlich sei. 3 Auch wenn Sohms These, wenn ich recht sehe, heute theoretisch als überwunden gelten kann, 4 so ist
more » ... e damit angezeigte Spannung zwischen Theologie und Recht unverändert virulent. Ja, die Behauptung steht nach 1. Das folgende wurde auf dem Berliner Kongreß in der Sektion Kirchengeschichte in verkürzter Form vorgetragen. Es handelt sich dabei gleichzeitig um meine Antrittsvorlesung an der Evangelisch-Theologischen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn am 6.12.1996. Für unermüdliche Hilfe bei der Literaturbeschaffung danke ich Herrn cand. theol. Klaus Beckmann. Herrn PD Dr. Markus Vinzent (Berlin) bin ich für manchen gu1en Rat verpflichtet. 2. WA TR 1, 605,27 f. (Nr. 1217). Zu Luthers juristischen Kenntnissen und seinem Verhältnis zum Recht (das trotz aller kritischen Äußerungen sehr differenziert zu beurteilen ist) vgl. jetzt zusammenfassend Christoph Strohm, lus divinum und ius humanum. Reformatorische Begründung des Kirchenrechts, in:
doi:10.15496/publikation-65217 fatcat:icp5hkrclfhpdp7u5mmowjp3om