A copy of this work was available on the public web and has been preserved in the Wayback Machine. The capture dates from 2022; you can also visit the original URL.
The file type is application/pdf
.
Art. 86 Abs. 2 EG als Ausnahmebestimmung von den Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrages für kommunale Unternehmen
2005
Europarecht
Art. 86 Abs. 2 EG ist zentraler normativer Ansatzpunkt, um einen Ausgleich im Sinne einer Abwägung zwischen der Durchsetzung einer Politik des freien Wettbewerbs zur Wahrung der Einheit des Gemeinsamen Marktes einerseits und den wirtschafts-und sozialpolitischen Zielen und Gemeinwohlinteressen der Mitgliedstaaten andererseits zu schaffen. 1 Von seiner Grundannahme her geht der EG-Vertrag davon aus, dass offene und vollständig wettbewerbliche Märkte Daseinsvorsorgeleistungen am besten erbringen
doi:10.5771/0531-2485-2005-5-605
fatcat:5wz4a2glrnelthqkw33lyjckym