Ein Urbar des Reichsguts in Churrätien aus der Zeit Ludwigs des Frommen

G. Caro
1907 Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung  
Ein Urbar des Eeichsguts in Churrätien aus der Zeit Ludwigs des Frommen. Vou G. Caro. Als ,Einkünfte-Eodel des Bistums Chur" ist von Zellweger') und Mohr-) ein Urbar altertümlichen Charakters edirt und von Planta®) wieder abgedruckt worden, dem seinem Inhalt nach eine ganz andere Bezeichnung zukommt. Die Editionen beruhen auf der einzigen vorhandenen Handschrift, die von Aegidius Tschudi herrührt und unter seinen nachgelassenen Manuskripten im Codex 609") der Stiftsbibliothek St. Gallen
more » ... rt wird. Ein Vergleich der Handschrift mit den Editionen zeigte, dass die Zell wegers viele kleine Ungenauigkeiten enthält, auch die Ausgaben von Mohr und Planta sind nicht zureichend; sie lassen unter anderem einige Worte ganz aus®). Vor allem aber ein sehr bedeutsamer Umstand wird aus keiner der Editionen erkennbar: die Stellen, an denen die im Urbar aufgeführten Besitzungen und Rechte als Eigentum des Bistums Chur bezeichnet werden, sind ') In .Der Schweizerische Geschichtsforscher« B. 4, Bern 1821, S. 169 ff. 2) Codex diplomaticus ad historiam Raeticam B. 1, Cur 1848, S. 283 ff. uro. 193. 3) Das alte Rätien, Berlin 1872, S. 5)8 ff. <) £s steht dort auf S. 93-106, vgl. das Verzeichnis der Handschriften der Stiftsbibliothek von S. Gallen, Halle 1875, S. 195 f. Es fehlen bei Mohr, nach dessen Ausgabe das Urbar (U) im folgenden zitirt ist, S. 288 Zeile 3 hinter .cum decima de ipsa villa' die Worte .et de Limite, de terra C modios de pratis L«; die gleiche Auslassung ist in dem Wiederabdruck bei Planta S. 521 zu vermissen; Zellweger S. 177 hat hier das richtige.
doi:10.7767/miog.1907.28.jg.261 fatcat:5iscjz7pvrg6jkzilisgmylfxa