200 Jahre Badische Verfassung
die badische Verfassungsurkunde vom 22. August 1818 release_omr7hel7l5a6xe4mqdk6bmyhom

by Konrad Exner

Released as a article-journal .

2021  

Abstract

Am 22.8.1818, vor 200 Jahren, unterschrieb Großherzog Karl die badische Verfassungsurkunde. Es war ein Werk des aufgeklärten Absolutismus, das das monarchische Prinzip herausstellte. Trotzdem war die badische Bevölkerung durch die Wahl der Abgeordneten zur Zweiten Kammer an der staatlichen Willensbildung beteiligt, denn die Zweite Kammer der badischen Ständeversammlung gewährte den Bürgern indirekte Kompetenzen bei der Gesetzgebung, der Steuerbewilligung und der Budgetprüfung. Im Laufe der nächsten Jahrzehnte wurden die Rechte der Badener erweitert, aber die Staatsform blieb weiterhin eine Monarchie, in der der Großherzog die Macht auf sich vereinigte. Erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg und einer Revolution bekam das Land Baden mit der Verfassung vom 21. März 1919 eine neue Staatsform, die der Demokratie. Und alle Bürger Badens hatten nun die gleichen Rechte und Pflichten, egal ob Männer oder Frauen, Arme oder Reiche, Christen oder Juden.
In text/plain format

Archived Files and Locations

application/pdf   704.2 kB
file_7wipzffsqnfovfiluownzk2moe
regionalia.blb-karlsruhe.de (publisher)
web.archive.org (webarchive)
Read Archived PDF
Preserved and Accessible
Type  article-journal
Stage   unknown
Date   2021-05-14
Language   de ?
Work Entity
access all versions, variants, and formats of this works (eg, pre-prints)
Catalog Record
Revision: f5ff63a5-72ba-482e-afdc-b954cd67eeb4
API URL: JSON